Bleaching

Beim Bleaching werden die Zähne mit Hilfe chemischer Substanzen, welche auf die Zähne aufgetragen werden, optisch aufgehellt. Dabei ist es möglich, einzelne Zähne – z. B. nach einer Wurzelbehandlung nachgedunkelte – aber auch ganze Zahnreihen zu bleachen.
Je nachdem was erreicht werden soll, stehen in unserer Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung.

Office-Bleaching

Ein bei uns sehr häufig angewandtes Verfahren ist das Bleaching direkt in der Praxis, bei dem alle Zahnreihen im sichtbaren Bereich an nur einem Termin aufgehellt werden.
Zuvor müssen die Zähne durch eine professionelle Zahnreinigung von äußeren Zahnbelägen und Verfärbungen befreit werden, damit das Bleachingmaterial effektiv einwirken kann.

Für das Office-Bleaching müssen ca. 2 Stunden eingeplant werden. Dabei wird zuerst das Zahnfleisch mit einem Schutz abgedeckt und anschließend das Bleichgel in mehreren Durchgängen auf die vorbereitete Zahnoberfläche aufgetragen. Auf diese Weise kann der Wirkstoff bis in die Dentinschicht des Zahnes vordringen und dort vorhandene Farbstoffe oxidieren. Mit dem Office-Bleaching lassen sich in der Regel 6 – 8 Helligkeitsstufen mehr erreichen.

Damit der schöne Effekt des Bleachings lange anhält, fertigen wir für Sie zusätzlich individuelle Schienen an, mit denen Sie zuhause selber regelmäßig sogenanntes Home-Bleaching durchführen können.

Begleiterscheinungen des Bleichens können Zahnfleischreizungen oder vorübergehende Überempfindlichkeiten der Zähne während oder nach dem Bleachen sein. Bei fachgerechter Anwendung wird aber die Zahnoberfläche wenn überhaupt nur minimal angegriffen. Dieses lässt sich mit Hilfe von Fluoridprodukten wieder remineralisieren. Ob sich Zähne gut bleichen lassen oder wie hell sie werden, kann man nicht voraussagen. Gebleicht wird auf jeden Fall nur der eigene Zahn, zahnfarbene Versorgungen wie Füllungen oder Keramikkronen ändern ihre Farbe durch das Bleachen nicht.

In der Regel hält die Wirkung des Bleachens ungefähr 2 Jahre an. Dann ist ein erneutes Bleachen wieder möglich.

Bleaching-Behandlungen fallen in der Regel in den rein ästhetischen Bereich der Zahnheilkunde und gehören damit nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherungen.